Änderungen bei der BAFA-Förderung

Mit Wirkung für alle Förderanträge, die ab dem 15. August 2022 bei der BAFA zum Einbau einer Wärmepumpe gestellt werden, gelten neue Fördersätze.

Die Grundförderung beträgt ab diesem Datum 25% der Bruttoinvestitionssumme. Diese kann durch den Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Öl- oder Gasheizung um 10% auf 35% erhöht werden.

Nutzt man zusätzlich Grundwasser oder Erdreich (auch z. B. in Form von Eisspeichern) als Wärmequelle, so kommen weitere 5% hinzu, was einer maximalen Fördersumme von 40% der Bruttoinvestitionssumme entspricht.

Die Details finden Sie hier: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/20220726_anpassung_beg.html?nn=15129584

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