Mit Wirkung für alle Förderanträge, die ab dem 15. August 2022 bei der BAFA zum Einbau einer Wärmepumpe gestellt werden, gelten neue Fördersätze.
Die Grundförderung beträgt ab diesem Datum 25% der Bruttoinvestitionssumme. Diese kann durch den Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Öl- oder Gasheizung um 10% auf 35% erhöht werden.
Nutzt man zusätzlich Grundwasser oder Erdreich (auch z. B. in Form von Eisspeichern) als Wärmequelle, so kommen weitere 5% hinzu, was einer maximalen Fördersumme von 40% der Bruttoinvestitionssumme entspricht.
Die Details finden Sie hier: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/20220726_anpassung_beg.html?nn=15129584